Was Sie über Zuzahlungen und Erstattung bei Arzneimitteln wissen sollten

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt ihren Versicherten die notwendige medizinische Versorgung zur Verfügung. Das gilt auch für Arzneimittel. Allerdings müssen manche Medikamente selbst bezahlt werden, und für rezeptpflichtige Medikamente fallen in der Apotheke gesetzlich festgeschriebene Zuzahlungen an. Viele Arzneimittel sind auch zuzahlungsfrei. Wann müssen Sie zuzahlen und wie viel? Ein Überblick:

Zuzahlungen bei Verschreibungspflicht

Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet. Wer beispielsweise ein Erkältungsmittel braucht, zahlt dieses selbst. Für verschreibungspflichtige Medikamente hingegen stellt der Arzt ein Rezept aus, und der Patient erhält sie in der Apotheke. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit. Sie beläuft sich auf 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber 5 und höchstens 10 Euro. Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internetapotheken. Bei­ spiele: Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro. Kostet es 400 Euro, zahlt er 10 Euro. Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro.

Kinder und Jugendliche sind befreit

Wie in vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch bei der Arzneimittelzuzahlung ein wichtiges Signal an die Familien: Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittelzuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich alle Arzneimittel erstattungsfähig sind, also in der Regel auch nicht rezeptpflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt werden.Ausnahme: traditionell angewendete milde Arzneimittel ohne Indikationsbezug werden wegen Unwirtschaftlichkeit nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.

Ausnahme: schwerwiegende Erkrankungen

Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und zur Behandlung nicht verschreibungspflichtige Arznei­ mittel und Naturheilmittel benötigen, können diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erhalten, sofern diese Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten Therapiestandard sind.

Qualität muss nicht teuer sein

Es gibt mittlerweile sehr viele Medikamente, für die auch erwachsene Patienten gar nichts mehr zuzahlen müssen. Diese Zuzahlungsbefreiung soll ein Anreiz für Ärzte und Patienten sein, sich für ein vergleichsweise günstiges Medikament zu entscheiden bzw. dem Apotheker die Auswahl eines solchen zu überlassen, wenn verschiedene geeignete Präparate zur Verfügung stehen und keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Denn in Deutschland gibt es viele Arznei­ mittel mit vergleichbarer Wirkung und Qualität und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind.
Gesetzliche Regelungen machen es möglich, dass es heute mehrere Tausend zuzahlungsfreie Arzneimittel gibt. Grundlage sind die sogenannten Festbeträge für Arzneimittel und die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern: Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, sondern nur Festbeträge. Diese werden für Gruppen vergleich­ barer Arzneimittel festgesetzt. Rabattverträge sind Verträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern. Durch solche Rabattverträge – z. B. für Arzneimittel, die oft verordnet werden – können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben. Einzelne Kassen haben Rabattverträge für über 100 verordnungsstarke Medikamente.

Zuzahlungsfrei:

Medikamente 30 Prozent unter Festbetrag Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, sind von der Zuzahlung befreit. In einer regelmäßig aktualisierten Liste werden alle zuzahlungsbefreiten Arzneimittel erfasst. Versicherte finden sie im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet

Freie Wahl gegen Aufzahlung

Verschreibt der Arzt dem Patienten ein Medikament mit einem Preis über dem Festbetrag, ist er verpflichtet, ihn darauf hin­ zuweisen. Bei einer Entscheidung für das teurere Arzneimittel zahlt der Patient in der Apotheke dann den Differenzbetrag plus normaler Zuzahlung aus eigener Tasche.

Ganz oder teilweise zuzahlungsfrei:

Rabattarzneimittel Für Medikamente aus Rabattverträgen können die Kassen ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien. Bei den Rabattverträgen handeln die Krankenkassen mit den Herstellern günstige Preise für bestimmte Arzneimittel aus, davon profitieren die Versicherten. Die Apotheken sind verpflichtet, ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Es sei denn, der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus.

Neue Wahlfreiheit: Vertragsmedikament oder Wunschmedikament

Medikamente aus Rabattverträgen unterscheiden sich lediglich durch den Preis von anderen Arzneimitteln, die Wirkstoffe sind gleich. Dennoch kann es individuelle Gründe für Patienten geben, sich bewusst für ein teureres Medikament zu entscheiden. Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament aus eigener Tasche. Dann kann er sich von seiner Krankenkasse den Betrag erstatten lassen, den sie für ein entsprechendes Mittel aus einem Rabattvertrag gezahlt hätte.

Belastungen für Patienten sind beschränkt

Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belastungsgrenze: Sie liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch die Praxisgebühr, der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heil­ mitteln und häuslicher Krankenpflege. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt das die Krankenkasse. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.

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Fastnacht, die fünfte Jahreszeit

Wenn der Aschermittwoch kommt, sind die Arztpraxen voll, und die Apotheken machen gute Umsätze mit allem, was Schnupfen, Husten, Halsweh und Fieber lindert und heilt. Denn während der närrischen Tage ist die Ansteckungsgefahr besonders groß. Größere Menschenansammlungen steigern die Ansteckungsgefahr erheblich. Toben sich die maskierten Faschingsnarren in Bars und geschlossenen Räumen aus, dann reichern sich die Viren und Bakterien in der Atemluft an, Wildfremde Menschen fallen sich um den Hals, es wird wild drauf los geküsst – alles eher lustig, leider auch sehr ansteckend. Hinzu kommt, dass bei diesen Karnevalsveranstaltungen kaum gelüftet wird. So können sich Erkältung und Grippe durch Tröpfcheninfektionen leicht verbrieten – die Ansteckungsgefahr ist groß. Aber auch die Ansteckung durch Schmierinfektionen ist sehr groß. Die Erreger befinden sich auf Türgriffen, Gläsern, Flaschen, auf den Wasserhähnen in den Toiletten und den auf den Klodeckeln. Genau so gefährlich ist aber auch der Straßenkarneval. Luftigfe Kostümierung, viel Bewegung und dazu übermässiger Alkoholkonsum machen warm. In Wirklichkeit aber kühlt der Körper bei den oft noch herrschenden winterlichen Temperaturen doch schnell aus. Vor allem die Füße werden kalt. „Dann ziehen sich unter anderem die Schleimhäute im Nasen-Rachen-Raum zusammen und werden weniger durchblutet, so dass Krankheitserreger, die in die oberen Atemwege eindringen, schlechter abgewehrt werden können. Ausserdem kommen noch zwei „Verstärker“ dazu: Reichlicher Alkoholgenuss, man raucht mehr als sonst und ein richtiger Karnevalsfreak schläft zuwenig: Er will ja nichts versäumen. Das alle abgeschwächt das Immunstem sehr stark, Viren und Bakterien tragen den Sieg davon. Nun hilft es ja wahrscheinlich wenig, wenn man empfiehlt, weniger zu trinken, nicht zu rauchen und früh ins Bett zu gehen – so funktioniert Karneval eben nicht.

Also: Was ist zu tun, um diese Zeit möglichst gesund zu überstehen? Einige Tipps:

  1. Die meisten Faschingsumzüge, Sitzungen, Veranstaltungen und Partys werden im Januar und  Februar stattfinden. „Wer rechtzeitig geschützt sein möchte, sollte deshalb umgehend einen Impftermin mit seinem Hausarzt vereinbaren, da es nach der Impfung etwa 10 bis 14 Tage dauert, bis ein wirksamer Grippeschutz aufgebaut ist“. Wir haben Grippeimpfstoff vorrätig in unserer Praxis.
  2. Sie müssen Ihren Körper mit Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen aufpäppeln. Besonders Vitamin C, Zink, Selen und Magnesium, sind wichtig. Diese Vitamine, Spurenelemete und Mineralien erhalten Sie in unserer Praxis.
  3. Machen Sie einfach zwischendurch einen Ruhetag: Gründlich ausschlafen, Obst und Gemüse essen, in die Sauna gehen.
  4. Ziehen Sie warme Schuhe an, am besten Moonbooths – ist doch egal, wie Sie an den Füßen aussehen.
  5. Achten Sie peinlichst auf Hygiene und waschen Sie sich die Hände öfter als sonst.
  6. Natürlich kreisen beim Strassenkarneval Schnaps- und Weinflaschen und alle trinken da einen mit – lassen Sie es einfach bleiben.
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Happy new Year

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

Wir wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches Jahr 2012

Ihr Praxisteam

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Unsere erste Praxiszeitung ist erschienen

Es ist endlich soweit. Wir haben eine PraxisZeitung. Ausgabe 1/2011 können Sie nun auch bequem zuhause lesen.

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Schrottwichteln mit Stehrumsel oder Hängrumsel

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

Wir, die Praxis Dr. Hladik, möchten mit Ihnen, liebe Patienten, in der Adventszeit das Spiel Schrottwichteln mit Stehrumsel oder Hängrumsel spielen. Wir beginnen das Spiel am Montag, den 28. November 2011.

Das Wichteln wird ja schon etwas länger praktiziert. Dieses Spiel ist optimal geeignet, nicht nur alte Sachen, sondern auch unliebsame Geschenke zu „tauschen“. Je witziger und origineller die Geschenke, umso witziger das Spiel. Fast alles, von der alten Kaffeetasse bis hin zu „Eigentlich kann man es getrost auf den Müll werfen“, aber genau das hat man nicht getan, sondern diesen Gegenstand immer hübsch verwahrt, nach dem Motto: „Irgendwann kann es ja mal nützlich sein“, passt. Geeignet sind eigentlich alle Gegenstände, die nicht allzu groß sind. Dies können irgendwelche Deko-Artikel oder sonstige Gebrauchsgegenstände sein.

Bitte packen sie diesen Gegenstand hübsch in Geschenkpapier ein und bringen Sie dieses Päckchen ab dem 28. November in der Praxis vorbei. Dort wird dann ein hübsch verpacktes Päckchen auf Sie warten, welches Sie gegen Ihr eigenes Geschenk tauschen und mit nach Hause nehmen. Der nächste Patient mit Geschenk darf sich dann auf Ihr Geschenk freuen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und viel Spaß beim Wichteln.

Ihr Praxisteam Dr. Hladik

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Grippeimpfung

Wenn es draußen kalt wird, beginnt auch wieder die Grippesaison. Eine Impfung ist der sicherste Schutz vor Influenza. Die Injektion bewahrt bis zu 90 Prozent der Geimpften vor einer Ansteckung.

Die Grippe-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen für:

  • Alle Personen über 60 Jahren, denn die Leistungsfähigkeit des Immunsystems nimmt mit dem Lebensalter ab.
  • Kinder und Erwachsene mit Grunderkrankungen:
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Angina pectoris,
    • chronische Lungenleiden wie Asthma und COPD,
    • chronische neurologische Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose mit Schüben, die durch Infektionen angestoßen werden),
    • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus, Leber- und Nierenerkrankungen,
    • Organtransplantierte,
    • HIV-Infizierte oder Leukämiepatienten.
  • Diese Erkrankungen schränken die Leistungsfähigkeit des Immunsystems stark ein.
  • Bewohner von Alters- und Pflegeheimen
  • allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon); bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung auch schon ab dem 1. Trimenon
  • Menschen, die mit vielen Personen in Kontakt kommen und damit einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, bzw. selbst die Infektion auf andere übertragen können. Dazu gehören Lehrer, Busfahrer, Kaufhauspersonal, medizinisches Personal, Menschen, die Tätigkeiten in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr oder Personen ausüben oder in Pflege- oder Gemeinschaftseinrichtungen leben.

Wir impfen täglich. Kommen Sie einfach vorbei.

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