Die Praxis beim Marathon

Am 12. Mai 2012 findet in Mannheim wieder der MLP-Marathon statt.
Am Abend zuvor, also am Freitag den 11. Mai, startet im Rahmen des MLP um 19:30 Uhr der 3. offizielle Schweinehundlauf (4 km).
Im letzten Jahr sind wir schon als Praxis mit ein paar wenigen Patienten mitgelaufen. Dieses Jahr möchten wir das gerne wieder tun. Wir gehen (spazieren) gemeinsam. Es kann wirklich Jeder. Uns kommt es nicht darauf an wie schnell, sondern wirklich nur, dass man seinen inneren Schweinehund überwindet und sich bewegt und wir gemeinsam viel Spaß haben. Es gibt keine Startnummern, keine Zeitnahme, keine Ergebnisliste, keinen Leistungsdruck, keinen Stress. Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen. Melden Sie sich bitte an der Anmeldung in der Praxis Dr. Hladik. Die Teilnehmergebühr (vor Ort zu bezahlen) beträgt 5 Euro.

Sieger ist jeder, der seinen inneren Schweinehund besiegt!

Ihre Praxis Dr. Hladik

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Die Praxis beim Marathon

Grippe-Check

Mitmachen beim Grippe-Check

„Spenden Sie der Wissenschaft jede Woche eine Minute“, so ruft das Robert-Koch-Institut (RKI) zur Teilnahme am „GrippeWeb“ auf. Jeder kann mitmachen bei diesem internetgestützten Projekt, bei dem das Institut wochenaktuell die Aktivität und Ausbreitung akuter Atemwegserkrankungen in Deutschland beobachet. Hierzu zählen Erkältungen und grippeähnliche Erkrankungen, aber auch die „echte“ Grippe. Als Teilnehmer informiert man das RKI wöchentich in einem kurzen Onlineformular darüber, ob man Husten, Schnupfen, Halsweh oder Fieber hat. Mit einer E-Mail wird man jede Woche an das Ausfüllen erinnert. Langfristig wollen die Wissenschaftler beurteilen können, welche Landkreise und Altersgruppen von Erkrankungen besonders betroffen sind. Ähnliche Online-Meldesysteme gibt es in den Niederlanden seit 2003 und in England seit 2007. Die Teilnehmer am Grippe-Check bleiben anonym, mehr Mitwirkende werden gesucht. Kinder unter 14 Jahren müssen von ihrere Mutter oder ihrem Vater registriert werden. Alle Beteiligten können regelmäßig Sachpreise gewinnen. Weitere Informationen unter https://grippeweb.rki.de

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Grippe-Check

Management des Gewichts – ein Job fürs Leben

Jeder zweite Deutsche ist übergewichtig, 20% sind sogar adipös (BMI>30kg/qm). Gerade zum neuen Jahr nehmen sich viele Menschen vor, ihr Gewicht zu reduzieren. Doch welche Diät ist die richtige? Wir wissen aus vielen Untersuchungen, dass die Erfolgsraten der meisten Diätprogramme mehr als ernüchternd sind und bei den häufigsten Programmen nicht einmal die Hälfte der Teilnehmer es schafft, dauerhaft das Gewicht unter 5% des Ausgangsgewichts zu reduzieren.

Neue Erkenntnisse belegen eindeutig, dass die Auswahl des richtigen Gewichtsreduktionsprogramms auch mitentscheidend ist für den Langzeiterfolg. Bei eiweißreichen Diäten, wie z.B dem Bodymed-Programm, gelingt es, das Gewicht zu 70% über Körperfett zu reduzieren und die Muskulatur weitgehend zu erhalten. Damit wird eine Reduzierung des Grundumsatzes vorgebeugt und somit der Grundstein für einen langfristigen Erfolg gelegt.

Neben einer eiweißreichen Kost ist es jedoch auch erforderlich, sein Ernährungsverhalten auf Dauer zu ändern. In den Bodymed-Kursen werden die LOGI-Prinzipien einer moderat kohlenhydratreduzierten, eiweißoptimierten Kost laienverständlich und spannend vemittelt. Im Bodymed-Club werden die Teilnehmer in monatlichen Treffen dauerhaft unterstützt. In dieser Komibation gelingt es den meisten Teilnehmern (70 bis 80%, in verschiedenen Studien), das Gewicht dauerhaft zu halten. Damit ist das Bodymed-Ernährungskonzept eines der erfolgreichsten Konzepte überhaupt.

Gerade jetzt starten wieder in Deutschland in vielen Bodymed-Centern neue Ernährungskurse – auch in unserem Bodymed-Center.

Machen Sie den ersten Schritt in ein leichteres Leben!

Dies wünscht Ihnen

Praxis Dr. Hladik

Quelle: Bodymed, wissenschaftliche Informationen Nr.3/31.01.2012

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Management des Gewichts – ein Job fürs Leben

Frostige Temperaturen

Die frostigen Temperaturen werden die nächsten Tage noch in ganz Deutschland anhalten. Grund genug, einige der zahlreichen Frost-Mythen auf den Prüfstand zu stellen und zu klären, welche richtig sind und welche falsch:

Mythos 1: Mütze aufsetzen – denn die meiste Wärme verliert der Körper über den Kopf.

Stimmt, allerdings nur, wenn man einen dicken Mantel, warme Hosen, Stiefel und Handschuhe trägt. Dann strömt tatsächlich bis zu 45 Prozent der Wärme über den Kopf in die Kälte. Wer nur mit einer Badehose bekleidet wäre, dessen Wärmeverlust über den Kopf würde nur etwa zehn Prozent ausmachen.

Mythos 2: Erfrierungen mit Schnee einreiben.

Falsch. Der Schnee würde der Haut nur noch mehr Wärme entziehen. Aus einer leichten Erfrierung, die problemlos abheilt, könnte auf diese Weise eine Erfrierung zweiten Grades entstehen. Besser: Wenn Zehen, Finger, Nase oder Ohrläppchen taub werden – das erste Anzeichen einer Erfrierung – sofort ins Warme gehen und die betroffenen Körperteile mit lauwarmen Wasser vorsichtig abtupfen oder darin baden. Bilden sich Hautveränderungen – Verfärbungen, Blasen – unbedingt zum Arzt gehen, sonst besteht die Gefahr bleibender Schäden.

Mythos 3: Erfrierungen bekommt man nur bei arktischer Kälte.

Falsch. Bereits ab minus zehn Grad sind Nase, Ohren, Finger und Zehen gefährdet. Weht dazu noch Wind, treten Frostbeulen und Erfrierungen noch früher auf. Also Mütze aufsetzen, dicke Stiefel und Handschuhe tragen. Die Haut im Gesicht sollte man bereits ab Null Grad mit einer Kälteschutzsalbe eincremen.

Mythos 4: Wind verstärkt die Kälte.

Stimmt. Die Außentemperatur bleibt zwar gleich, egal ob Wind bläst oder nicht. Die gefühlte Temperatur verändert sich dadurch jedoch. Denn der Wind bläst die dünne, warme Luftschicht weg, die den Körper normalerweise umgibt. Auf diese Weise nimmt man Minusgrade stärker wahr. Und je fester der Wind bläst, umso kälter empfinden wir Temperaturen.

Mythos 5: Leckt man bei Frost über kaltes Metall, bleibt die Zunge kleben.

Stimmt – und bitte auf keinen Fall ausprobieren. Denn die Verbindung lässt sich nicht einfach lösen, es können Gewebeschäden eintreten. Warmes Wasser darüber gießen ist ein schlechter Rat. Je nachdem, wie groß die Kälte ist, kann es nämlich sofort zu Eis erstarren. Besser: einen warmen (nicht heißen) Föhn benutzen.

Mythos 6: Piercing und Ohrring frieren in der Haut fest.

Stimmt. Metall leitet Kälte. Piercings im Kopfbereich können deshalb festfrieren, dauerhafte Hautverfärbungen sind dann noch die harmlosesten Folgen. Für Piercings und Ohrringe gilt deshalb: Bei Minusgraden bitte nicht tragen, es sein denn, Schal oder Mütze schützen den betroffenen Bereich.

Mythos 7: Alkohol macht warm.

Stimmt nur teilweise. Heißer Grog, Schnaps und Glühwein machen zwar rasch warm – allerdings nur, wenn man bereits in einem warmen Raum ist. Geht man beschwipst raus in die Kälte oder trinkt draußen Alkohol, ist das gefährlich. Die Substanz erweitert die peripheren Blutgefäße und der Körper gibt übermäßig viel Wärme ab. Erfrierungen drohen.

von FOCUS-Online-Autorin Monika Preuk

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Frostige Temperaturen

Die zweite Praxiszeitung

Kaum hat das neue Jahr begonnen, ist auch schon die zweite Ausgabe unserer Praxiszeitung fertig gestellt. Wie bereits von der ersten Ausgabe gewohnt, werden Sie wieder ausführlich über diverse Aspekte unseres Praxisbetriebs informiert. Damit Sie die Zeitung in aller Ruhe daheim lesen können, steht sie hier wieder zum Download bereit. Viel Spaß beim Lesen.

Veröffentlicht unter Praxiszeitung | Kommentare deaktiviert für Die zweite Praxiszeitung

Fasten

Liebe Patientinnen, liebe Patienten!

Wir möchten gerne mit Ihnen gemeinsam fasten und bieten einen Fastenkurs in unserer Praxis an.

Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Praxis.

Ihr Praxisteam

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Fasten

Was Sie über Zuzahlungen und Erstattung bei Arzneimitteln wissen sollten

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt ihren Versicherten die notwendige medizinische Versorgung zur Verfügung. Das gilt auch für Arzneimittel. Allerdings müssen manche Medikamente selbst bezahlt werden, und für rezeptpflichtige Medikamente fallen in der Apotheke gesetzlich festgeschriebene Zuzahlungen an. Viele Arzneimittel sind auch zuzahlungsfrei. Wann müssen Sie zuzahlen und wie viel? Ein Überblick:

Zuzahlungen bei Verschreibungspflicht

Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet. Wer beispielsweise ein Erkältungsmittel braucht, zahlt dieses selbst. Für verschreibungspflichtige Medikamente hingegen stellt der Arzt ein Rezept aus, und der Patient erhält sie in der Apotheke. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit. Sie beläuft sich auf 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber 5 und höchstens 10 Euro. Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internetapotheken. Bei­ spiele: Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro. Kostet es 400 Euro, zahlt er 10 Euro. Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro.

Kinder und Jugendliche sind befreit

Wie in vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch bei der Arzneimittelzuzahlung ein wichtiges Signal an die Familien: Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittelzuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich alle Arzneimittel erstattungsfähig sind, also in der Regel auch nicht rezeptpflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt werden.Ausnahme: traditionell angewendete milde Arzneimittel ohne Indikationsbezug werden wegen Unwirtschaftlichkeit nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.

Ausnahme: schwerwiegende Erkrankungen

Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und zur Behandlung nicht verschreibungspflichtige Arznei­ mittel und Naturheilmittel benötigen, können diese Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erhalten, sofern diese Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten Therapiestandard sind.

Qualität muss nicht teuer sein

Es gibt mittlerweile sehr viele Medikamente, für die auch erwachsene Patienten gar nichts mehr zuzahlen müssen. Diese Zuzahlungsbefreiung soll ein Anreiz für Ärzte und Patienten sein, sich für ein vergleichsweise günstiges Medikament zu entscheiden bzw. dem Apotheker die Auswahl eines solchen zu überlassen, wenn verschiedene geeignete Präparate zur Verfügung stehen und keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Denn in Deutschland gibt es viele Arznei­ mittel mit vergleichbarer Wirkung und Qualität und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind.
Gesetzliche Regelungen machen es möglich, dass es heute mehrere Tausend zuzahlungsfreie Arzneimittel gibt. Grundlage sind die sogenannten Festbeträge für Arzneimittel und die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern: Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet: Die Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden Preis, sondern nur Festbeträge. Diese werden für Gruppen vergleich­ barer Arzneimittel festgesetzt. Rabattverträge sind Verträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern. Durch solche Rabattverträge – z. B. für Arzneimittel, die oft verordnet werden – können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben. Einzelne Kassen haben Rabattverträge für über 100 verordnungsstarke Medikamente.

Zuzahlungsfrei:

Medikamente 30 Prozent unter Festbetrag Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, sind von der Zuzahlung befreit. In einer regelmäßig aktualisierten Liste werden alle zuzahlungsbefreiten Arzneimittel erfasst. Versicherte finden sie im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet

Freie Wahl gegen Aufzahlung

Verschreibt der Arzt dem Patienten ein Medikament mit einem Preis über dem Festbetrag, ist er verpflichtet, ihn darauf hin­ zuweisen. Bei einer Entscheidung für das teurere Arzneimittel zahlt der Patient in der Apotheke dann den Differenzbetrag plus normaler Zuzahlung aus eigener Tasche.

Ganz oder teilweise zuzahlungsfrei:

Rabattarzneimittel Für Medikamente aus Rabattverträgen können die Kassen ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien. Bei den Rabattverträgen handeln die Krankenkassen mit den Herstellern günstige Preise für bestimmte Arzneimittel aus, davon profitieren die Versicherten. Die Apotheken sind verpflichtet, ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Es sei denn, der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus.

Neue Wahlfreiheit: Vertragsmedikament oder Wunschmedikament

Medikamente aus Rabattverträgen unterscheiden sich lediglich durch den Preis von anderen Arzneimitteln, die Wirkstoffe sind gleich. Dennoch kann es individuelle Gründe für Patienten geben, sich bewusst für ein teureres Medikament zu entscheiden. Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament aus eigener Tasche. Dann kann er sich von seiner Krankenkasse den Betrag erstatten lassen, den sie für ein entsprechendes Mittel aus einem Rabattvertrag gezahlt hätte.

Belastungen für Patienten sind beschränkt

Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belastungsgrenze: Sie liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch die Praxisgebühr, der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heil­ mitteln und häuslicher Krankenpflege. Ist die Belastungsgrenze im laufenden Jahr bereits erreicht, bescheinigt das die Krankenkasse. Die Versicherten sind dann für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.

Impressum

Herausgeber:

Bundesministerium für Gesundheit, Kommunikationsstab (Öffentlichkeitsarbeit), 11055 Berlin
Gestaltung: A&B ONE
Foto: plainpicture
Druck: Silber Druck oHG

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Was Sie über Zuzahlungen und Erstattung bei Arzneimitteln wissen sollten

Fastnacht, die fünfte Jahreszeit

Wenn der Aschermittwoch kommt, sind die Arztpraxen voll, und die Apotheken machen gute Umsätze mit allem, was Schnupfen, Husten, Halsweh und Fieber lindert und heilt. Denn während der närrischen Tage ist die Ansteckungsgefahr besonders groß. Größere Menschenansammlungen steigern die Ansteckungsgefahr erheblich. Toben sich die maskierten Faschingsnarren in Bars und geschlossenen Räumen aus, dann reichern sich die Viren und Bakterien in der Atemluft an, Wildfremde Menschen fallen sich um den Hals, es wird wild drauf los geküsst – alles eher lustig, leider auch sehr ansteckend. Hinzu kommt, dass bei diesen Karnevalsveranstaltungen kaum gelüftet wird. So können sich Erkältung und Grippe durch Tröpfcheninfektionen leicht verbrieten – die Ansteckungsgefahr ist groß. Aber auch die Ansteckung durch Schmierinfektionen ist sehr groß. Die Erreger befinden sich auf Türgriffen, Gläsern, Flaschen, auf den Wasserhähnen in den Toiletten und den auf den Klodeckeln. Genau so gefährlich ist aber auch der Straßenkarneval. Luftigfe Kostümierung, viel Bewegung und dazu übermässiger Alkoholkonsum machen warm. In Wirklichkeit aber kühlt der Körper bei den oft noch herrschenden winterlichen Temperaturen doch schnell aus. Vor allem die Füße werden kalt. „Dann ziehen sich unter anderem die Schleimhäute im Nasen-Rachen-Raum zusammen und werden weniger durchblutet, so dass Krankheitserreger, die in die oberen Atemwege eindringen, schlechter abgewehrt werden können. Ausserdem kommen noch zwei „Verstärker“ dazu: Reichlicher Alkoholgenuss, man raucht mehr als sonst und ein richtiger Karnevalsfreak schläft zuwenig: Er will ja nichts versäumen. Das alle abgeschwächt das Immunstem sehr stark, Viren und Bakterien tragen den Sieg davon. Nun hilft es ja wahrscheinlich wenig, wenn man empfiehlt, weniger zu trinken, nicht zu rauchen und früh ins Bett zu gehen – so funktioniert Karneval eben nicht.

Also: Was ist zu tun, um diese Zeit möglichst gesund zu überstehen? Einige Tipps:

  1. Die meisten Faschingsumzüge, Sitzungen, Veranstaltungen und Partys werden im Januar und  Februar stattfinden. „Wer rechtzeitig geschützt sein möchte, sollte deshalb umgehend einen Impftermin mit seinem Hausarzt vereinbaren, da es nach der Impfung etwa 10 bis 14 Tage dauert, bis ein wirksamer Grippeschutz aufgebaut ist“. Wir haben Grippeimpfstoff vorrätig in unserer Praxis.
  2. Sie müssen Ihren Körper mit Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen aufpäppeln. Besonders Vitamin C, Zink, Selen und Magnesium, sind wichtig. Diese Vitamine, Spurenelemete und Mineralien erhalten Sie in unserer Praxis.
  3. Machen Sie einfach zwischendurch einen Ruhetag: Gründlich ausschlafen, Obst und Gemüse essen, in die Sauna gehen.
  4. Ziehen Sie warme Schuhe an, am besten Moonbooths – ist doch egal, wie Sie an den Füßen aussehen.
  5. Achten Sie peinlichst auf Hygiene und waschen Sie sich die Hände öfter als sonst.
  6. Natürlich kreisen beim Strassenkarneval Schnaps- und Weinflaschen und alle trinken da einen mit – lassen Sie es einfach bleiben.
Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Fastnacht, die fünfte Jahreszeit